06.10.2021, 10:28 Uhr

Gendern in der Landesverfassung? Beitrag von Fraktionschef Jan Redmann
PNN (Quelle: pnn.de)

Jan Redmann: Die Verfassung darf nicht als Projekt einer akademischen Elite erscheinen.

Ja, das „Fräulein“ ist altbacken geworden, „stabil“ erhält gerade eine weitere Bedeutung und wer weiß, vielleicht ist irgendwann wirklich der Dativ dem Genitiv sein Tod. Natürlich hat sich Sprache zu allen Zeiten verändert und wandelt sich weiter. Sie ist nicht mehr aber auch nicht weniger als ein Konsens der Sprechenden. Die entscheidende Frage ist jedoch, wie dieser Konsens entsteht.

Wem die Freiheit, auch die Sprachfreiheit, am Herzen liegt, der schützt diesen Prozess vor autoritärer Beeinflussung. Und diese Versuche gibt es. Wenn Hochschuldozenten ihren Studenten für Hausarbeiten als „Formvorgabe“ geschlechtergerechte Sprache aufdrücken und Verstöße mit Punktabzug ahnden, ist das ein übergriffiger Missbrauch der Wissenschaftsfreiheit. Wenn in Nachrichtensendungen, die sonst zu Recht viel Wert auf exakte und verständliche Sprache legen, plötzlich der Genderwildwuchs Einzug hält, nimmt die Redaktion aus identitätspolitischen Gründen in Kauf, an ihrem Publikum vorbeizusenden.

Der Verfassungsgesetzgeber sollte zudem einige besondere Anforderungen vorrangig beachten. Neben Klarheit, Vorlesbarkeit, Ausdruckskraft und Rechtssicherheit muss die Verfassung als verbindendes Element der Gesellschaft wirken. Sie ist die Verfassung des ganzen Volkes und darf nicht als Projekt einer akademischen Elite erscheinen, das an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht.

Aber genau das ist Gendersprache. Nahezu zwei Drittel der Deutschen lehnen laut Umfragen Gendersprache ab. Das übrige Drittel ist sich uneins über die genaue Ausgestaltung und Anwendung von Binnen-I, Genderstern & Co. Das Meinungsbild ist klar: Die Mehrheit der Menschen identifiziert sich nicht mit Gendersprache.

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