11.05.2020, 10:31 Uhr

Corona-Maßnahmen: Aktueller Überblick für Brandenburg
rbb (Quelle: rbb24.de)

Die Corona-Regelungen sind in Brandenburg inzwischen mehrfach gelockert worden. Seit heute gibt es weitere Erleichterungen. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuelle Situation:

Kontaktbeschränkungen
Erlaubt: Öffentliche Orte wie Wege, Straßen, Plätze und Parks dürfen auch ohne "triftigen Grund" wieder betreten werden. Zudem dürfen sich zwei Haushalte - unabhängig von der Personenzahl - nun gemeinsam drinnen oder im öffentlichen Raum aufhalten, auch wenn sie aus verschiedenen Bundesländern kommen. Als Haushalt gelten Lebenspartnerinnen und -partner sowie Kinder, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, und Wohngemeinschaften. Kinder dürfen beispielsweise im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Betreuung wieder von einer haushaltsfremden Person beaufsichtigt werden. Zudem sind Spielplätze wieder geöffnet. Für Selbsterntende auf Gemüse- und Obstfeldern gilt eine Personenbeschränkung von 20 Teilnehmern.

Nicht erlaubt: Es gilt die Zwei-Haushalte-Regelung für den Aufenthalt im Freien. Das heißt, wer draußen ist, darf dabei nur von Personen aus einem weiteren Haushalt begleitet werden. Zu allen anderen Menschen ist ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren. Die Kontaktbeschränkungen wurden deutschlandweit bis 5. Juni verlängert.

Einzelhandel
Erlaubt: Alle Geschäfte dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche wieder öffnen. Nicht erlaubt: Geschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten. Kundinnen und Kunden müssen zudem beim Einkauf Mund und Nase bedecken. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahre und Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen keine Maske tragen können. Dienstleistungen Erlaubt: Friseurbetriebe dürfen öffnen, Kundinnen und Kunden müssen allerdings Mund und Nase bedecken. Fußpflege, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo und Sonnenstudios sowie Massagesalons dürfen wieder öffnen, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftige müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Fahr- und Flugschulen dürfen für bis zu fünf Personen Unterricht anbieten. Restaurants und Imbisse dürfen Speisen und Getränke zurzeit nur liefern oder außer Haus verkaufen. Ab 15. Mai sollen Gaststätten, Cafés und Kneipen zwischen 6 und 22 Uhr den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Raststätten und Autohöfe sind geöffnet, ebenso Kantinen in Betrieben und Behörden.

Nicht erlaubt: Geschlossen sind Spielotheken, Tanzlokale und Prostitutionsgewerbe.

Schulen und Universitäten

Erlaubt: Öffentliche und freie Schulen sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet. Schülerinnen und Schüler kehren schrittweise zurück in den Schulbetrieb. Prüfungen dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln stattfinden, dasselbe gilt für Leistungserbringungen an Hochschulen. Der Betrieb in Bibliotheken und Laboren an Universitäten ist eingeschränkt möglich. Nachhilfeunterricht darf in Gruppen von bis zu fünf Schülern angeboten werden.

Nicht erlaubt: Der Präsenzlehrbetrieb an staatlichen Hochschulen ist noch bis zum 25. Mai ausgesetzt, Lehrveranstaltungen finden online statt. Mensen und Cafeterien sind geschlossen, dürfen aber ab 11. Mai einen Außerhausverkauf anbieten.

Kitas
Erlaubt: Kitas bieten eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen. Dazu zählen unter anderem Mitarbeiter im Gesundheits- und Entsorgungssystem, sowie pädagogisches Personal, Polizei und Feuerwehr, Medienvertreterinnen und -vertreter sowie Landwirtinnen und -wirte. Wenn eine häusliche Betreuung nicht gewährleistet werden kann, genügt es, wenn ein Elternteil zur relevanten Berufsgruppe gehört.

Nicht erlaubt: Ab dem 18. Mai wird zwar die Gruppengröße in Kitas erweitert, dennoch müssen sie eine Obergrenze einhalten. Diese liegt bei Krippenkindern bei sechs, bei Älteren bei zehn Kindern. In Horten dürfen nicht mehr als 15 Kinder in einer Gruppe sein.

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ÖPNV
Erlaubt: In den öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht zum Tragen eines Schutzes, der Mund und Nase bedeckt. Die Kontaktbeschränkungen zum Aufenthalt mit mehreren Menschen im öffentlichen Bereich sind gelockert, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss aber eingehalten werden.

Nicht erlaubt: In Bussen und Bahnen ist der Kontakt mit den Fahrerinnen und Fahrern zu vermeiden. Daher ist der vordere Türbereich abgesperrt. Ein Ticketverkauf in den Fahrzeugen ist nicht möglich.

Sport
Erlaubt: Sport und ein anschließendes Verweilen im Freien sind möglich, sofern die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Bundesligateams sowie Profisportlerinnen und -sportler können beim zuständigen Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung einholen. Spiele der Fußball-Bundesligisten dürfen bereits ohne Zuschauer stattfinden.

Nicht erlaubt: Sport auf Außenanlagen ist derzeit nicht gestattet. Das soll sich ab 15. Mai ändern. Dann darf auch der Boots- und Flugsport wieder aufgenommen werden. Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder bleiben geschlossen, sollen aber auf absehbare Zeit öffnen dürfen, sobald ein Konzept vorliegt. Mannschaftssport ist ebenfalls bis zum 15. Mai untersagt, sofern man keinen Profisport betreibt. Dann sollen Sportvereine beispielsweise Wettkämpfe veranstalten dürfen, solange Körperkontakt vermieden werden kann.

Kultur
Erlaubt: Galerien, Museen, Ausstellungen und öffentliche Bibliotheken dürfen öffnen, sofern der Mindestabstand eingehalten und Warteschlangen vermieden werden können. Autokinos und vergleichbare Angebote wie "Autokonzerte" dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Gedenkstätten mit Außenanlage sind ebenfalls teilweise geöffnet.

Nicht erlaubt: Kinos, Theater und Konzerthäuser bleiben geschlossen, ebenso wie Freizeit-, Tier- und Wildparks. Bibliotheken und Musikschulen dürfen ab 11. Mai wieder öffnen.

Feiern
Erlaubt: Nicht religiöse Beerdigungen mit bis zu 50 Gästen sind gestattet, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Zudem können Standesämter selbst festlegen, wieviele Gäste bei einer Trauung anwesend sein dürfen. Voraussetzung ist auch hier die Einhaltung der Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen. Auch kirchliche Trauungen sollen wieder erlaubt sein.

Nicht erlaubt: Zusammenkünfte mit Freunden oder Familienmitgliedern über zwei Haushalte hinaus sind nicht erlaubt. Ebenso untersagt sind Großveranstaltungen.

Erlaubt: Religiöse Zeremonien mit bis zu 50 Menschen sind erlaubt, sofern die Hygiene- und Mindestabstandsregelungen eingehalten werden können.

Nicht erlaubt: Der Körperkontakt und das Herumreichen von Gegenständen sind nicht gestattet.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Erlaubt: Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern dürfen wieder Besuch empfangen. Dasselbe gilt für Menschen in Pflegeheimen. Die Anzahl ist allerdings auf eine Person begrenzt. Werdende Mütter sowie frisch entbundene Frauen und Neugeborene dürfen vom Vater oder Lebenspartner sowie der Lebenspartnerin besucht werden. Auch Patienten und Patientinnen in Hospizen dürfen Besuch empfangen. Menschen mit Handicaps haben Anspruch auf Notbetreuung, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit etwa durch Angehörige gibt.

Nicht erlaubt: Werkstätten für Menschen mit Handicap und entsprechende Tagesförderstätten bleiben abseits der Notbetreuung geschlossen, sofern dort keine systemrelevanten Tätigkeiten ausgeführt werden. So können etwa diejenigen beschäftigt werden, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs in besonders wichtigen Teilbereichen erforderlich sind.

Reisen
Erlaubt: Wer einen Zweitwohnsitz in Berlin oder Schleswig-Holstein besitzt, kann diesen besuchen. Ab dem 15. Mai öffnen auch weitere Bundesländer nach und nach Hotels, Gaststätten und Campingplätze unter strengen Auflagen und einer Beschränkung der Gästezahl. Betreiber von Hotels und Ferienwohnungen in Brandenburg dürfen bis 25. Mai keine Übernachtungen anbieten. Dann dürfen sie wieder öffnen. Wohnmobil- und Dauercampingplätze sind derzeit geschlossen, können aber ab 15. Mai wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist ein eigenes Sanitärsystem. Ab dem 25. Mai können Hotels wieder Gäste beherbergen. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind dann auch erlaubt.

Nicht erlaubt: Für das gesamte Ausland gilt noch immer eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Demonstrationen und Veranstaltungen Erlaubt: Versammlungen mit bis zu 20 Personen sind unter freiem Himmel und nach vorheriger Anmeldung gestattet. Voraussetzung dafür sind die Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften. Nicht erlaubt: Großveranstaltungen sind generell bis mindestens 31. August untersagt.

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