09.01.2021, 10:08 Uhr

Landesregierung Brandenburg: Einführung neuer Corona-Maßnahmen ab 9.1.2021
rbb (Quelle: rbb24.de)

Brandenburg verschärft die Corona-Maßnahmen und verlängert den Lockdown bis Ende Januar.

Das sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach Sondersitzungen von Landtag und Kabinett, bei denen über die Bund-Länder-Beschlüsse beraten worden war. Damit bleiben wie seit Mitte Dezember Geschäfte und Restaurants weitgehend geschlossen, Kultur und das öffentliche Leben ruhen. Die neue Verordnung gilt bereits ab Samstag, 9. Januar. Bei den Bewegungs- und Kontaktbeschränkungen führt Brandenburg in Teilen eigene Regelungen ein, die weniger streng sind als die Bund-Länder-Beschlüsse. Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung wurde aufgehoben.

Woidke nannte die Situation in Brandenburg “"dramatisch". Die Zahl der Todesfälle habe sich in den letzten drei Wochen verdoppelt. Die schwierigste Phase der Pandemie stehe nach seiner Einschätzung noch bevor. “Insofern ist es wichtig alles zu versuchen, in der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus’ voranzukommen”, sagte der Ministerpräsident. Wichtigstes Mittel sei dabei die Kontaktbeschränkung. Woidke betonte: "Jeder Mensch ist es wert, dass wir alles dafür tun, sein Leben zu retten."

15-Kilometer-Radius um Landkreise herum
In Erweiterung der bisher geltenden Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nun nur noch zu einer nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bei der sogenannten Ein-Freund-Regel sind allerdings Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgenommen. Woidke verwies in diesem Zusammenhang auf Alleinerziehende, die zwingend ihre Kinder betreuen müssten. "Die Menschen sollen sich, wenn es dringend notwenig ist, weiter treffen können", sagte er. Der Bewegungsradius wird in Gebieten mit hohen Infektionszahlen von über 200 Fällen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen auf 15 Kilometer eingeschränkt - allerdings nur für touristische und sportliche Ausflüge und von der Grenze des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Link: Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (4. SARS-CoV-2-EindV)

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