21.01.2021, 12:02 Uhr

Neue Eindämmungsverordnung in Brandenburg ab 23. Januar
PNN (Quelle: pnn.de)

Brandenburg gehört weiterhin zu den Bundesländern in Deutschland, in denen sich das Coronavirus am schnellsten ausbreitet. Nach dem Lagebild „Corona“ des Krisenstabes im Gesundheitsministerium liegt das Land bei der Infektionsdynamik hinter Thüringen und Sachsen auf Platz Drei. Die am Donnerstag vom Kabinett beschlossene neue Corona-Verordnung ist am Samstag (23.1.) um 0 Uhr in Kraft getreten. Die bisherigen Einschränkungen werden bis 14. Februar verlängert. Was ist neu, was ändert sich, was gilt? Ein Überblick.

Pflicht für medizinischen Masken
Keine Schals mehr, keine Tücher. Und auch die kreative Designer-Stoffmaske aus bestem Material – etwa mit dem Metallbügel für Brillenträger, damit sie nicht schnell beschlägt – muss weggelegt werden. Denn im Öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Zügen, sind nun zwingend medizinische Gesichtsmasken zu tragen - also entweder die bekannten OP-Masken, Wegwerfprodukte, in Krankenhäusern zur Einmalbenutzung verwendet, oder die besseren und teureren FFP2-Masken. Die Pflicht zum Tragen dieser „medizinischen Gesichtsmasken“ gilt in Brandenburg nun auch im Alltag „für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen“, so die neue Regel.

Link: Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg

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