23.03.2020, 12:51 Uhr

Coronavirus: Bund und Länder beschließen neue Gegenmaßnahmen
Aktuelles

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Ansammlungen vom mehr als zwei Menschen sind verboten. Außerdem müssen Restaurants und Friseure schließen.

Ab heute gelten daher folgende "Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte":


- Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.

- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter dem ersten Punkt genannten Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. - Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. 

- Der Weg zur Arbeit, Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendigen Tätigkeiten bleiben weiter möglich.

- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Staatskanzlei Brandenburg