Jan Redmann begrüßt Abweisung der rbb-Verfassungsbeschwerde Aktuelles
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, die Verfassungsbeschwerde des Rundfunk Berlin-Brandenburg zurückzuweisen, sagt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Jan Redmann:
„Das Bundesverfassungsgericht hat den rbb unmissverständlich in die Schranken verwiesen. Schon der Umstand, dass es eines Staatsvertrages bedurfte, um Brandenburg angemessen zu berücksichtigen, war ein Armutszeugnis. Dass der rbb dagegen auch noch geklagt hat, setzte dem Ganzen die Krone auf. Umso wichtiger ist das klare Urteil aus Karlsruhe. Es beendet eine Debatte, die nie hätte entstehen dürfen. Nun gilt es, Konsequenzen zu ziehen: Der rbb sollte seine Energie nicht länger in juristische Auseinandersetzungen stecken, sondern in ein Programm, das den Auftrag ernst nimmt – ausgewogen, relevant und mit einem klaren Blick auf Brandenburg.“
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